AML-Richtlinie

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AML-Richtlinie – bet365

Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche (AML)

Letzte Aktualisierung:
Verantwortliche Stelle: Bet365
Webseite: bet365aut.com
Kontakt E-Mail: [email protected]
Adresse:
Kaiserfeldgasse 1, 8010 Graz, Österreich

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche („AML-Richtlinie“) gilt für alle Transaktionen und Dienstleistungen, die von Bet365 („wir“, „uns“ oder „das Unternehmen“) über die Webseite bet365aut.com erbracht werden, einschließlich der Kontoeröffnung, Spielaktivitäten, Finanztransaktionen und sonstiger Interaktionen mit Nutzern.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD), dem nationalen Recht Österreichs und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entwickelt.

2. Ziele der Richtlinie

  • Verhinderung der Nutzung der Plattform für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Gewährleistung der Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.
  • Schutz des Rufs und der Integrität des Unternehmens.

3. KYC-Verfahren

Alle Kunden durchlaufen ein „Know Your Customer“ (KYC)-Verfahren bei der Registrierung und/oder beim Erreichen bestimmter Transaktionsschwellen. Dies umfasst:

  • Identitätsprüfung: Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Adressbestätigung: Versorgerrechnung, Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Überprüfung der Herkunft der Mittel und des Vermögens, sofern erforderlich.

4. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen werden kontinuierlich mit Hilfe automatisierter Systeme zur Erkennung verdächtiger Aktivitäten überwacht, wie z. B.:

  • Ungewöhnlich hohe oder häufige Transaktionen.
  • Einzahlungen und Abhebungen ohne nachfolgende Spielbeteiligung.
  • Nutzung verschiedener Konten durch ein und dieselbe Person.

5. Meldung verdächtiger Transaktionen

Jede verdächtige Aktivität wird unverzüglich dokumentiert und, falls erforderlich, den zuständigen Behörden (z. B. der österreichischen Finanzmarktaufsicht – FMA) gemeldet.

6. Mitarbeiterschulung

Alle Mitarbeiter, die mit Kunden oder Finanztransaktionen in Berührung kommen, werden regelmäßig in AML/KYC-Themen geschult und aktualisieren ihr Wissen mindestens einmal jährlich.

7. Aufzeichnungspflicht

Alle KYC-Daten und Transaktionsaufzeichnungen werden mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung gemäß österreichischem und europäischem Recht aufbewahrt.

8. Sanktionsprüfung

Vor der Aktivierung eines Kontos und bei bedeutenden Transaktionen wird der Kunde anhand internationaler und nationaler Sanktionslisten geprüft (einschließlich der Listen der EU, UN und OFAC).

9. Risikobewertung

Das Unternehmen führt regelmäßig AML/CTF-Risikobewertungen unter Berücksichtigung der Kundengeografie, Produkttypen, Transaktionsvolumina und anderer Faktoren durch. Die Kontrollmaßnahmen werden an das Risikoniveau angepasst.

10. AML-Compliance-Beauftragter

Ein benannter AML-Compliance-Beauftragter ist für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung dieser Richtlinie verantwortlich.

11. Überprüfung der Richtlinie

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen überprüft.

12. Kontaktinformationen

Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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